Das BMF gibt in einer aktuellen Meldung bekannt, dass Steuerbescheide hinsichtlich der Anwendung der gekürzten Pendlerpauschale ab 2007 vorläufig ergehen.
Der Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsvertrages muss schriftlich angegeben werden und den Tatsachen entsprechen, sonst läuft der Vertrag unbefristet.
Gewinne aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern, insbesondere Wertpapieren und Immobilien, durch Privatpersonen sollen pauschal mit 20 % besteuert werden.