| LOGO.file = fileadmin/Images/Logo Accelerator.jpg |
Anforderungen an ein Fahrtenbuch durch BFH geklärt !Fahrtenbuch nur bei zeitnahen und nicht ohne weiteres abänderbaren Eintragungen ordnungsgemäß Der VZBH e.V. hat ein Rahmenabkommen mit einem renommierten Hersteller von elektronischen Fahrtenbüchern getroffen. Als VZBH-Verbandsmitglied erhalten Sie 10 % Rabatt !
Hier geht´s zur Online Bestellung: www.twinline.de/login.html
/
Hier ist der aktuelle Gesetzestext für die Neuregelung der steuerlichen KFZ-Abrechnung.
Zitat aus: http://www.bundesregierung.de/Nachrichten-,12404.936183/artikel/Steuerschlupfloecher-werden-ge.htm
Änderung der sogenannten "1-Prozent-Regelung" für die private Nutzung von Dienstwagen Die steuerliche"1-Prozent-Regelung" ist künftig auf Dienstfahrzeuge beschränkt, die zu mehr als 50 Prozent ("notwendiges Betriebsvermögen") dienstlich genutzt werden.
Für Angestellte, die von ihrer Firma einen Dienstwagen zur freien Verfügung gestellt bekommen ändert sich nichts. Sie haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich freiwillig für die oftmals viel günstigere Fahrtenbuchmethode zu entscheiden oder die bequeme aber teuere 1%-Pauschale zu zahlen.
Schätzt der Prüfer also zukünftig, weil ihm gerade danach ist, dass Sie Ihren Dienstwagen zu 90%Privat nutzen, so werden Sie zukünftig 90% aller Fahrzeugkosten (Anschaffungskosten, Werkstatt, Versicherungen Steuern usw.) aus eigener Tasche bezahlen.
|
| © 2005 vzbh |